Bevorstehend BE – Bern Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Muri b. Bern
Wohnhaus mit Gartenanlage auf 1'063 m² am Höheweg 8/8b in Muri b. Bern BE; betreibungsamtliche Schätzung CHF 4'550'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 1'063 m²
- Grundstück-Nr.
- 244
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
- Publiziert
- 28.05.2026 · SHAB SB01-0000004806
- Anmeldefrist Ansprüche
- 10.08.2026 – und bis zum 19.08.2026. Ort der Auflage: Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, Ostermundigen
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 24.06.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück Nr. 244, GB Muri b. Bern Wohnhaus, übrige befestigte Fläche und Gartenanlage, Höheweg 8 und 8b |
244 Muri b. Bern |
Einfamilienhaus | 1'063 m² | CHF 4'550'000 |
Amtlicher Publikationstext (Personenangaben entfernt)
Muri b. Bern / 244
Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage, im Halte von 1'063m2, Höheweg 8 und 8b, Muri b. Bern
Amtlicher Wert: CHF 3'397'000.00
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 4'550'000.00
Alleineigentum von █████
Bemerkungen
Die Forderungen sind detailliert, aufgeteilt in Kapital, Semester- und Verzugszinsen und Kosten, anzumelden (Wert: 16.09.2026). Die Pfandtitel sind ebenfalls einzureichen. Der Zuschlag erfolgt zum höchsten Angebot, ohne Rücksicht auf die Höhe der betreibungsamtlichen Schatzung. Betreffend a/Konto-Zahlung vor dem Zuschlag verweisen wir auf die Steigerungsbedingungen, welche ab 10.08.2026 bei uns aufliegen werden. Besichtigungstermine: 31.08.2026, 14.00 Uhr, und 02.09.2026, 14.00 Uhr. Für die Besichtigung müssen Sie sich anmelden. Telefonische Auskünfte erteilt das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, Ostermundigen, Hr. █████ (031 635 91 93). Weitere Informationen finden Sie unter www.schkg-be.ch.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt infolge Stellung des Verwertungsbegehrens eines Pfändungsgläubigers.