Bevorstehend SH – Schaffhausen Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Schleitheim

Wohnhaus mit 124 m² Gebäudefläche und Gartenanlage auf 231 m² Land an der Tauchergasse 7 in Schleitheim SH; in der Publikation ist keine Schätzung angegeben.

  • Besichtigung möglich
Versteigerung Montag, 23. November 2026, 15:00 Uhr Kantonsratssaal, Rathausbogen 10, 1. Stockwerk, 8200 SchaffhausenIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung keine Schätzung publiziert Die Schätzung wird oft erst mit den Steigerungsbedingungen aufgelegt.
Lage Tauchergasse 7, 8226 Schleitheim

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
231 m²
Grundstück-Nr.
309
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publiziert
12.06.2026 · SHAB SB01-0000004826
Anmeldefrist Ansprüche
03.08.2026 – Die Unterlagen werden während und nach der Auflagefrist auf der Website bka.sh.ch verfügbar sein.
Auflage Steigerungsbedingungen
02.07.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück Nr. 309, GB Schleitheim
Lagebezeichnung «A der Tauchergass»: Wohngebäude 124 m², übrige befestigte Fläche 27 m², Gartenanlage 80 m², Tauchergasse 7
309
Schleitheim
Einfamilienhaus 231 m²

Amtlicher Publikationstext

Liegenschaft Gemeinde Schleitheim
Grundstück-Nr. 309
E-GRID CH930872544034
Fläche 231 m2
Plan-Nr. 1
Lagebezeichnung: A der Tauchergass
Bodenbedeckung: Gebäude 124 m2, übrige befestigte Fläche 27 m2, Gartenanlage 80 m2
Gebäude: Wohngebäude 124 m2, Tauchergasse 7, 8226 Schleitheim

Bemerkungen

Besichtigung: Freitag, 26.06.2026 um 14:30 Uhr. Besammlung vor dem Hauseingang Tauchergasse 7, 8226 Schleitheim.

Auflage

Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schafffhausen und auf der Website bka.sh.ch

Weitere Bedingungen

Die Verwertung wird verlangt infolge Pfändung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 25'000.00 zu leisten. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Die Anzahlung kann bis zum Betrag von CHF 100'000.00 in bar geleistet werden. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist beim Betreibungsamt Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.