Bevorstehend AG – Aargau Betreibungsamt Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus in Bergdietikon
Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Wintergarten an der Zelgstrasse 4 in Bergdietikon AG, Grundstück 879 m²; betreibungsamtliche Schätzung CHF 2'312'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Mehrfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 879 m²
- Grundstück-Nr.
- 1921
- Zuständiges Amt
- Gemeinde Bergdietikon - Betreibungsamt Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
- Publiziert
- 13.07.2026 · SHAB SB01-0000004875
- Anmeldefrist Ansprüche
- 31.08.2026 – bis 09.09.2026, jeweils während den Büroöffnungszeiten des Betreibungsamtes Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 10.08.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück Nr. 1921, GB Bergdietikon Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Wintergarten, Zelgstrasse 4 (Vers.-Nr. 202, 217 m²); Gartenanlage 614 m², übrige befestigte Fläche 48 m²; dazu 1/6 an Grundstück Bergdietikon 784 |
1921 Bergdietikon |
Mehrfamilienhaus | 879 m² | CHF 2'312'000 |
Amtlicher Publikationstext (Personenangaben entfernt)
Zweifamilienhaus, Garage und Wintergarten, Zelgstrasse 4, 8962 Bergdietikon, Liegenschaft Bergdietikon 4023/1921/784
Gemeinde 4023 Bergdietikon
Grundstück-Nr. 1921
E-GRID CH838371957429
Fläche 879 m2
Plan-Nr. 47
Lagebezeichnung Unteri Zelg
Bodendeckung Gebäude, 217 m2, übrige befestigte Fläche, 48 m2, Gartenanlage, 614 m2
Gebäude / Bauten Zweifamilienhaus, Zelgstrasse 4, 8962 Bergdietikon, Versicherungs-Nr. 202, 217 m2
Bemerkungen Grundbuch GB 1602
Dominierte Grundstücke Bergdietikon 4023/784 zu 1/6
Eigentum: Miteigentum zu je 1/2 von █████, geb. █████ und
█████, geb. █████, gest. █████ vertreten durch die
Erbengemeinschaft █████, wohnhaft gewesen in 8962 Bergdietikon,
als: █████, geb. █████ und █████, geb. █████, beide vertreten durch Frau █████, Josefstrasse 59, Postfach, 8031 Zürich
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug
Das Haus verfügt über eine Einliegerwohnung, welche zurzeit noch bewohnt ist.
Bemerkungen
Besichtigung Steigerungsobjekt: 07.09.2026, 13:30 Uhr & 21.09.2026, 13:30 Uhr, Treffpunkt beim Steigerungsobjekt. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie für die Steigerung ist an das Betreibungsamt Bergdietikon zu richten. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des Steigerungsobjektes: CHF 2'312'000.00 Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00 (wovon CHF 90'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und CHF 10'000.00) zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen) wie folgt zu leisten a) Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss. b) in bar. c) Die Zahlung von insgesamt CHF 100'000.00 kann auch beim Betreibungsamt Bergdietikon im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH27 0900 0000 5001 7938 4 / mit Vermerk "Steigerung 09.10.2026/A.J") hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens bis am 05.10.2026 zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert fünf Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigen auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten per Steigerungstag, 9. Oktober 2026 bis spätestens 10. August 2026 beim Betreibungsamt Bergdietikon anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. Innert Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Weitere Bedingungen
Die Grundpfandgläubiger und Grundlastberechtigen werden angewiesen, dem Betreibungsamt Bergdietikon innert der im Publikationstext aufgeführten Frist ihre pfandgesicherten Forderungen für die Aufnahme ins Lastenverzeichnis anzumelden. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Forderungseingaben folgende Punkte zu beachten sind: 1. Die Forderungen sind einzeln je Pfandstelle auszurechnen und nach folgenden Kriterien anzumelden: a) Kapitalforderung, jedoch höchstens im Umfang des Kapitalbetrages gemäss Grundbuch, b) verfallene Zinse mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermins, c) allfälliger Verzugszins mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermins, d) laufender Zins ab letztem Zinstermin bis zum Steigerungstag, mit Angabe des Zinsfusses, e) allfällige Betreibungskosten, jedoch nur bezüglich Ihrere Grundpfandbetreibung. 2. Allfällige Zinse über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss sind am Schluss der Eingabe aufzuführen, wiederum ausgerechnet pro Pfandstelle, unter Angabe des Zinsfusses über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss. 3. Bezüglich Umfang der Pfandsicherheit verweisen wir auf Art. 818 ZGB.