Bevorstehend AG – Aargau Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Würenlos
Wohnhaus mit Scheune und Anbau (Vers.-Nr. 283, 267 m²) an der Buechzelglistrasse 37 in Würenlos AG auf 1'839 m² Land; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 3'200'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 1'839 m²
- Grundstück-Nr.
- 1118
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Würenlos, Feldstrasse 3, 5436 Würenlos
- Publiziert
- 14.08.2026 · SHAB SB01-0000004884
- Anmeldefrist Ansprüche
- 14.09.2026 – bis 23.09.2026, jeweils während den Büroöffnungszeiten des Betreibungsamtes Würenlos
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 02.09.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück Nr. 1118, GB Würenlos Plan Nr. 75, Lagebezeichnung Buech: Wohnhaus, Scheune und Anbau (Vers.-Nr. 283, 267 m²), Strasse/Weg 122 m², Gartenanlage 1'450 m² |
1118 Würenlos |
Einfamilienhaus | 1'839 m² | CHF 3'200'000 |
Amtlicher Publikationstext (Personenangaben entfernt)
Wohnhaus, Scheune, Anbau, Vers.-Nr. 283, 267 m2, Buechzelglistrasse 37, 5436 Würenlos
Gemeinde: 4048 Würenlos
Grundstück-Nr.: 1118
E-GRID: CH55878399557
Lagebezeichnung: Buech
Plan-Nr.: 75
Fläche: 1'839 m2
Kulturart: Gebäude 267m2, Strasse, Weg 122 m2, Gartenanlage 1'450 m2
Eigentum: █████, geb. █████, Buechzelglistrasse 37, 5436 Würenlos
Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen, Grundpfandrechte gemäss Grundbuchauszug
Bemerkungen
Besichtigung Steigerungsobjekt: 05.10.2026, 13:30 Uhr & 19.10.2026, 13:30 Uhr, Treffpunkt beim Steigerungsobjekt. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie für die Steigerung ist an das Betreibungsamt Würenlos zu richten. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des Steigerungsobjektes: CHF 3'200'000.00 Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00 (wovon CHF 90'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und CHF 10'000.00) zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen) wie folgt zu leisten a) Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Würenlos, Feldstrasse 3, 5436 Würenlos, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss. b) in bar. c) Die Zahlung von insgesamt CHF 100'000.00 kann auch beim Betreibungsamt Würenlos im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH85 0900 0000 5001 7455 7 / mit Vermerk "Steigerung 18.11.2026/W.H.") hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens bis am 16.11.2026 zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert fünf Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigen auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten per Steigerungstag, 18. November 2026 bis spätestens 2. September 2026 beim Betreibungsamt Würenlos anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. Innert Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Meldung beziehen
Weitere Bedingungen
Die Grundpfandgläubiger und Grundlastberechtigen werden angewiesen, dem Betreibungsamt Würenlos innert der im Publikationstext aufgeführten Frist ihre pfandgesicherten Forderungen für die Aufnahme ins Lastenverzeichnis anzumelden. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Forderungseingaben folgende Punkte zu beachten sind: 1. Die Forderungen sind einzeln je Pfandstelle auszurechnen und nach folgenden Kriterien anzumelden: a) Kapitalforderung, jedoch höchstens im Umfang des Kapitalbetrages gemäss Grundbuch, b) verfallene Zinse mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermins, c) allfälliger Verzugszins mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermins, d) laufender Zins ab letztem Zinstermin bis zum Steigerungstag, mit Angabe des Zinsfusses, e) allfällige Betreibungskosten, jedoch nur bezüglich Ihrere Grundpfandbetreibung. 2. Allfällige Zinse über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss sind am Schluss der Eingabe aufzuführen, wiederum ausgerechnet pro Pfandstelle, unter Angabe des Zinsfusses über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss. 3. Bezüglich Umfang der Pfandsicherheit verweisen wir auf Art. 818 ZGB.