Bevorstehend TG – Thurgau Betreibungsamt Wohnung

Wohnung in Kreuzlingen

Stockwerkeigentumsanteil 37/1000 mit 4½-Zimmerwohnung im 2. Stock, Nebenräumen und Einstellplatz an der Burggrabenstrasse 22 in Kreuzlingen TG; betreibungsamtliche Schätzung CHF 535'000. Anzahlung von CHF 50'000 vor dem Zuschlag.

  • Besichtigung möglich
  • Einstellplatz
Versteigerung Dienstag, 24. November 2026, 10:30 Uhr Ausbildungszentrum Galgenholz, Mehrzwecksaal, Thurstrasse 85, 8500 FrauenfeldIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 535'000 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des versteigerten StWE-Anteils Nr. S345; die Schätzung von CHF 793'000 betrifft das Stammgrundstück Nr. 6068.
Lage Burggrabenstrasse 22, 8280 Kreuzlingen

Eckdaten

Objekttyp
Wohnung
Zimmer
4.5
Grundstück-Nr.
S345
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, Bachstrasse 10, 8280 Kreuzlingen
Publiziert
14.08.2026 · SHAB SB01-0000004894
Anmeldefrist Ansprüche
25.09.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
04.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
StWE Nr. S345, 37/1000, GB Kreuzlingen
Sonderrecht an der 4½-Zimmerwohnung Nr. 345 im 2. Stock und an Nebenräumen, inklusive Abstellplatz Nr. 17 in der unterirdischen Garage, Burggrabenstrasse 22; Stammgrundstück Liegenschaft Nr. 6068
Anteil 37/1000
S345
Kreuzlingen
Wohnung CHF 535'000

Amtlicher Publikationstext

Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 345, 2. Stock und Nebenräumen (inkl. Abstellplatz Nr. 17 in der unterirdischen Garage)  an der Burggrabenstrasse 22, 37/1000 Miteigentum 

Stammgrundstück zu S345: Liegenschaft Nr. 6068 im Grundbuch Kreuzlingen

Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug


Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345: Fr. 535'000.00

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stammgrundstück Nr. 6068: Fr. 793'000.00



Bemerkungen

Besichtigung des Grundstücks: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 15.00 Uhr. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie die Versteigerung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: betreibungsamt.kreuzlingen@tg.ch Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Alternativ kann die Anzahlung in bar geleistet werden. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 04. September 2026, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an dem zur Verwertung gelangenden Grundstück, Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 14. August 2026, Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen