Bevorstehend SH – Schaffhausen Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Stein am Rhein

Wohnliegenschaft mit Unterstand an der Wagenhauserstrasse 14 in Stein am Rhein SH auf 1'287 m² Land; in der Publikation ist keine Schätzung angegeben.

Versteigerung Montag, 9. November 2026, 15:00 Uhr Kantonsratssaal, Rathausbogen 10, 1. Stockwerk, 8200 SchaffhausenIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung keine Schätzung publiziert Die Schätzung wird oft erst mit den Steigerungsbedingungen aufgelegt.
Lage Wagenhauserstrasse 14, 8260 Stein am Rhein

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
1'287 m²
Grundstück-Nr.
906
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publiziert
14.08.2026 · SHAB SB01-0000004922
Anmeldefrist Ansprüche
06.07.2026 – Die Unterlagen sind während und nach der Auflagefrist auf der Website bka.sh.ch verfügbar.
Auflage Steigerungsbedingungen
04.06.2026 – Die Eingabefrist für die Ansprüche an dem Grundstück ist bereits abgelaufen.

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück Nr. 906, GB Stein am Rhein
Plan Nr. 1, Lagebezeichnung Eschpi: Wohngebäude 226 m² und Unterstand 18 m²; übrige befestigte Fläche 449 m², Gartenanlage 613 m²
906
Stein am Rhein
Einfamilienhaus 1'287 m²

Amtlicher Publikationstext

Liegenschaft Gemeinde Stein am Rhein
Grundstück-Nr. 906
E-GRID CH830871545067
Fläche 1287 m2
Plan-Nr. 1
Lagebezeichnung Eschpi

Bodenbedeckung: Gebäude 225 m2, übrige befestigte Fläche 449 m2, Gartenanlage 613 m2

Gebäude: Wohngebäude 226 m2, Unterstand 18 m2, Wagenhauserstrasse 14 8260 Stein am Rhein

Bemerkungen

Neue Publikation aufgrund Verschiebung des Steigerungstages. Die Besichtigungen fanden bereits am 28.05.2026 und 09.07.2026 statt.

Auflage

Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schafffhausen und auf der Website bka.sh.ch

Weitere Bedingungen

Die Verwertung wird verlangt infolge Pfändung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 220'000.00 zu leisten. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Die Anzahlung kann bis zum Betrag von CHF 100'000.00 in bar geleistet werden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.