Bevorstehend SG – St. Gallen Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Flawil
Wohnhaus mit Nebengebäude auf 602 m² an der Mühlebachstrasse 49 in Flawil SG; betreibungsamtliche Schätzung vom 24. Juni 2026 CHF 650'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 602 m²
- Grundstück-Nr.
- 2547
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil
- Publiziert
- 25.08.2026 · SHAB SB01-0000004934
- Anmeldefrist Ansprüche
- 14.10.2026
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 14.09.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück Nr. 2547, GB Flawil Wohnhaus Assek.-Nr. 2511 und Nebengebäude Assek.-Nr. 2722; Gebäude, Strasse/Weg, Gartenanlage |
2547 Flawil |
Einfamilienhaus | 602 m² | CHF 650'000 |
Amtlicher Publikationstext
Grundstück-Nr. 2547, Mühlebachstrasse 49, 9230 Flawil
Wohnhaus Assek.Nr. 2511, Nebengebäude Assek Nr. 2722, 602 m2, Gebäude, Strasse/Weg, Gartenanlage
Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Betreibungsamtliche Schätzung vom 24. Juni 2026
Fr. 650'000.00
Besichtigung des Steigerungsobjektes
Freitag, 16. Oktober 2026, 15:00 Uhr
(nur mit telefonischer Voranmeldung beim Betreibungsamt Flawil: 071 394 17 80)
Bemerkungen
Weitere sachdienliche Hinweise und eine Dokumentation des Grundstückes sind ab dem 14. Oktober 2026 unter www.flawil.ch (Rubrik "Betreibungsamt“) abrufbar.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt aufgrund eines Verwertungsbegehrens des Pfandgläubigers im 1. Rang in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 70'000.00 in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Flawil, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Flawil ausgestellten Bankchecks (keine Privatchecks) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder durch Überweisung auf das Postkonto (CH43 0900 0000 9000 5373 9; Vermerk Grundstücksteigerung Betreibung-Nr. 133'640 für den Fall des Zuschlags) des Betreibungsamtes Flawil geleistet werden, wobei im Falle einer Überweisung der Betrag spätestens am Freitag, 6. November 2026, auf dem Konto gutgeschrieben sein muss. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.