Bevorstehend TG – Thurgau Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Balterswil
Wohnhaus mit Gartenanlage auf 511 m² an der Aadorferstrasse 19c in Balterswil TG; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'115'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 511 m²
- Grundstück-Nr.
- 1902
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Bezirk Münchwilen, Murgtalstrasse 20, 9542 Münchwilen TG
- Publiziert
- 04.09.2026 · SHAB SB01-0000004955
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 28.09.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Liegenschaft Nr. 1902, GB Bichelsee-Balterswil Plan Nr. 9, Flurname Ifwil; Wohnhaus Assek.-Nr. 111.723 (183 m²) und Gartenanlage (328 m²) |
1902 Bichelsee-Balterswil |
Einfamilienhaus | 511 m² | CHF 1'115'000 |
Amtlicher Publikationstext
Grundbuch Bichelsee-Balterswil
Liegenschaft Nr. 1902
Flurname: Plan-Nr. 9, Ifwil
Fläche(n): 511 m² Wohnhaus Assek.Nr. 111.723, , Aadorferstrasse 19c 8362 Balterswil [183 m²], Gartenanlage [328 m²]
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung der Liegenschaft Fr. 1'115'000.00
Bemerkungen
Es finden Besichtigungen am 23.09.2026 um 14.00 Uhr und am 14.10.2026 um 14.00 Uhr, statt. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung und Steigerung ist zwingend an das zuständige Betreibungsamt zu richten. Kontakt: betreibungsamt.muenchwilen@tg.ch. Weitere Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage: www.betreibungsamt.tg.ch
Auflage
Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis werden aufgelegt vom Dienstag, 06. Oktober 2026 bis Montag, 19. Oktober 2026 beim Betreibungsamt Bezirk Münchwilen.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 100'000.00 durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Münchwilen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu leisten. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 28.09.2026, beim Betreibungsamt Bezirk Münchwilen, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.