Bevorstehend TI – Tessin Betreibungsamt

Grundstück in Gerra

Hälftiger Miteigentumsanteil (Quote B) am Grundstück Nr. 672 in Gerra, Gemeinde Cugnasco-Gerra TI, im Ort Piandèss (53 m² Gebäude, 27 m² unüberbaut); Schätzung des Anteils CHF 200'000.

  • Miteigentumsanteil
Versteigerung Donnerstag, 22. Oktober 2026, 11:00 Uhr Ufficio di esecuzione, sala conferenze A, al pianterreno dello Stabile Amministrativo, Via della Posta 9, 6600 LocarnoIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 200'000 Valore di stima peritale des 1/2-Anteils (Gesamtgrundstück CHF 400'000); der "valore di stima ufficiale" von CHF 90'296 ist der Steuerwert.
Lage Gerra Gemeinde Cugnasco-GerraKarte: Ortszentrum (genaue Lage unbekannt)

Eckdaten

Grundstücksfläche
80 m²
Grundstück-Nr.
672
Versteigerter Anteil
1/2 Miteigentumsanteil
Zuständiges Amt
Ufficio esecuzione e fallimenti di Locarno, Via della Posta 9, 6600 Locarno
Publiziert
29.05.2026 · SHAB SB01-0000004763
Anmeldefrist Ansprüche
14.08.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
18.06.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
1/2 Miteigentumsanteil (Quote B) am Grundstück Nr. 672, GB Cugnasco-Gerra/Gerra
Lage Piandèss; Bodenbedeckung 53 m² Gebäude, 27 m² unüberbaute Fläche (Hartbelag)
Anteil 1/2 Miteigentum
672
Cugnasco-Gerra
80 m² CHF 200'000

Amtlicher Publikationstext

Automatisch übersetzt.

Miteigentumsanteil B zu 1/2 am Stammgrundstück Nr. 672, GB Cugnasco-Gerra/Gerra

Lage: Piandèss

A m² 53 GEBÄUDE
NE m² 27 UNÜBERBAUTE FLÄCHE
- BEFESTIGTER BELAG

Amtlicher Schätzungswert des Grundstücks Nr. 672: CHF 90'296.00
Expertenschätzung des Grundstücks Nr. 672: CHF 400'000.00

Expertenschätzung des Anteils B zu 1/2: CHF 200'000.00

Die Schätzungsberichte können ab dem 29.05.2026 unter folgendem Link eingesehen werden: www.ti.ch/aste

Bemerkungen

Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen ab dem oben genannten Termin auf: - beim Betreibungsamt Locarno; - auf der Website: www.ti.ch/aste.

Weitere Bedingungen

Die Grundpfandgläubiger und die Gläubiger von Grundlasten werden aufgefordert, dem Betreibungsamt innert der unten angesetzten Frist ihre Ansprüche am Grundstück anzumelden, unter Angabe des Kapitals einschliesslich Zinsen und Kosten und mit der Angabe, ob die pfandgesicherte Forderung fällig oder gekündigt ist. Nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche werden von der Verteilung ausgeschlossen, soweit sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Dritte, denen ein Pfandtitel verpfändet wurde, haben ihrerseits den Betrag der pfandgesicherten Forderung anzugeben. Innert der Anmeldungsfrist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, die vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht entstanden und nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Die angemeldeten Dienstbarkeiten können gutgläubigen Erwerbern des belasteten Grundstücks nicht entgegengehalten werden, es sei denn, sie seien nach dem Zivilgesetzbuch auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam. Schliesslich sind die Rechte am Grundstück als Ganzem anzumelden.