Bevorstehend TI – Tessin Betreibungsamt

Grundstück in Sementina

Je 1/2 Miteigentumsanteil an zwei Grundstücken in Sementina, Gemeinde Bellinzona TI: bebautes Grundstück von 359 m² und angrenzende Fläche von 113 m²; Schätzung der Anteile CHF 500'000 bzw. CHF 72'500.

  • Miteigentumsanteil
Versteigerung Donnerstag, 29. Oktober 2026, 11:00 Uhr Ufficio di esecuzione, sala conferenze A, al pianterreno dello Stabile Amministrativo, Via della Posta 9, 6600 Locarno.In Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 500'000 Schätzung des 1/2-Miteigentumsanteils am Grundstück Nr. 1278; der 1/2-Anteil am Grundstück Nr. 1279 ist mit CHF 72'500 geschätzt, ein Gesamttotal ist nicht publiziert.
Lage 6514 Sementina Gemeinde BellinzonaKarte: Gemeindezentrum (genaue Lage unbekannt)

Eckdaten

Grundstücksfläche
359 m²
Grundstück-Nr.
1278, 1279
Versteigerter Anteil
1/2 Miteigentumsanteil
Zuständiges Amt
Ufficio di esecuzione di Bellinzona, Viale Henri Guisan 3, 6501 Bellinzona
Publiziert
05.06.2026 · SHAB SB01-0000004791
Anmeldefrist Ansprüche
14.08.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
25.06.2026 – Le insinuazioni vanno inviate all'Ufficio di esecuzione di Locarno, Settore immobiliare Sopraceneri, Via della Posta 9, 6600 Locarno.

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
1/2 Miteigentumsanteil A an Grundstück Nr. 1278, RFD Bellinzona-Sementina
Lage Sementina: Gebäude 132 m² und 11 m², unbebaute Fläche 216 m²; Schätzung des ganzen Grundstücks CHF 1'000'000
Anteil 1/2 Miteigentum
1278
Bellinzona
359 m² CHF 500'000
1/2 Miteigentumsanteil A an Grundstück Nr. 1279, RFD Bellinzona-Sementina
Unbebaute Fläche 113 m² (Hartbelag, Gebäudevorsprung); Schätzung des ganzen Grundstücks CHF 145'000
Anteil 1/2 Miteigentum
1279
Bellinzona
113 m² CHF 72'500

Amtlicher Publikationstext (Personenangaben entfernt)

Automatisch übersetzt.

Miteigentumsanteile A zu 1/2 an den Stammgrundstücken Nr. 1278 und 1279, Grundbuch im Gebiet der Gemeinde Bellinzona-Sementina

Lage: Sementina

Beschreibung:

1) Grundstück Nr. 1278:

A m² 132 GEBÄUDE
C m² 11 GEBÄUDE
NE m² 216 UNBEBAUTE FLÄCHE
- BEFESTIGTE FLÄCHE
- HUMUS

Amtlicher Gesamtschätzungswert des Grundstücks Nr. 1278: CHF 450'959.00
Gesamtschätzwert gemäss Expertise des Grundstücks Nr. 1278: CHF 1'000'000.00
Gesamtschätzwert gemäss Expertise des Anteils A am Grundstück Nr. 1278: CHF 500'000.00

2) Grundstück Nr. 1279:

NE m² 113 UNBEBAUTE FLÄCHE
- BEFESTIGTE FLÄCHE
- GEBÄUDEVORSPRUNG

Amtlicher Gesamtschätzungswert des Grundstücks Nr. 1279: CHF 14'358.00
Gesamtschätzwert gemäss Expertise des Grundstücks Nr. 1279: CHF 145'000.00
Gesamtschätzwert gemäss Expertise des Anteils A am Grundstück Nr. 1279: CHF 72'500.00

Die Schätzungsgutachten können ab dem 05.06.2026 unter folgendem Link eingesehen werden: www.ti.ch/aste

Eigentum:
Miteigentumsanteile A: █████ (Schuldner)
Miteigentumsanteile B: █████

Bemerkungen

Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen ab dem oben genannten Termin auf: - beim Betreibungsamt Bellinzona und Locarno; - auf der Website: www.ti.ch/aste.

Weitere Bedingungen

Die Grundpfandgläubiger und die Grundlastberechtigten werden aufgefordert, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere jene für Zinsen und Kosten, innert der nachstehend genannten Frist beim Amt anzumelden und dabei anzugeben, ob die pfandgesicherte Forderung fällig oder gekündigt ist, für welchen Betrag und auf welchen Termin. Nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche sind von der Verteilung ausgeschlossen, soweit sie sich nicht aus dem Grundbuch ergeben. Dritte, denen ein Pfandtitel verpfändet worden ist, haben ihrerseits den Betrag der pfandgesicherten Forderung anzugeben. Innert der Eingabefrist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, die vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht entstanden und nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Die angemeldeten Dienstbarkeiten können gutgläubigen Erwerbern des belasteten Grundstücks nicht entgegengehalten werden, es sei denn, sie entfalten nach dem Zivilgesetzbuch auch ohne Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung. Schliesslich sind auch die Rechte anzumelden, die auf dem Grundstück als Ganzem lasten.