Bevorstehend AG – Aargau Betreibungsamt Wohnung
Wohnung in Holziken
4½-Zimmerwohnung im Erdgeschoss mit Nebenraum, Tiefgaragen- und Aussenparkplatz in Holziken AG (74/1000 Wertquote); betreibungsamtliche Schätzung CHF 415'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Wohnung
- Zimmer
- 4.5
- Grundstück-Nr.
- 312-3
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Holziken, Hauptstrasse 25, 5043 Holziken
- Publiziert
- 19.06.2026 · SHAB SB01-0000004848
- Anmeldefrist Ansprüche
- 03.08.2026 – jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Betreibungsamt Holziken, Hauptstrasse 25, 5043 Holziken
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 09.07.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| StWE Nr. 312-3, GB Holziken, 74/1000 am Stammgrundstück Nr. 312 4½-Zimmerwohnung Nr. 3 im Erdgeschoss Nord mit Nebenraum, Autoeinstellplatz Nr. 28 in der Tiefgarage auf Parzelle 311 und Autoabstellplatz Nr. 46 im Freien auf Parzelle 312 Anteil 74/1000 |
312-3 Holziken |
Wohnung | CHF 415'000 |
Amtlicher Publikationstext
STW Holziken 312-3, 74/1000 Wertquote am Stammgrundstück LIG Holziken/312
4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 3 im Erdgeschoss Nord mit Nebenraum, Autoeinstellplatz Nr. 28 in Tiefgarage auf Parzelle 311 und Autoabstellplatz Nr. 46 im Freien auf Parzelle 312.
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug.
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 415'000.00
Bemerkungen
Geführte Besichtigungen gegen Voranmeldung per Mail unter info@holziken.ch
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, CHF 50‘000.00 in bar oder durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu bezahlen. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (IBAN Nr. CH40 0900 0000 5000 9291 7) lautend auf das Betreibungsamt, Vermerk: Anzahlung Versteigerung 23.09.2026 hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 10 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, Wert Steigerungstag, 23.09.2026, bis spätestens 09.07.2026 beim Betreibungsamt Holziken anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.