Bevorstehend ZH – Zürich Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Benken
Wohnhaus an der Rheinauerstrasse 9 in Benken ZH auf 1'388 m² Land, zusammen mit zwei kleinen Grundstücken (19 m² und 15 m²) mit Gebäudeteilen; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'300'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 1'422 m²
- Grundstück-Nr.
- 2002, 2030, 2029
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen
- Publiziert
- 21.08.2026 · SHAB SB01-0000004920
- Anmeldefrist Ansprüche
- 12.10.2026 – während 10 Tagen
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 10.09.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundbuchblatt 374, Kataster 2002, Plan 24, Benken ZH Flurname Underdorf; Wohngebäude Nr. 02200170 (113 m²), Rheinauerstrasse 9, befestigte Fläche 63 m², Gartenanlage 1'212 m²; EGRID CH715372127711 |
2002 Benken (ZH) |
Einfamilienhaus | 1'388 m² | |
| Grundbuchblatt 50250, Kataster 2030, Plan 24, Benken ZH 19 m² Gebäude Wohnen Nr. 02200179 (Teil); EGRID CH945312777250 |
2030 Benken (ZH) |
Sonstiges | 19 m² | |
| Grundbuchblatt 50249, Kataster 2029, Plan 24, Benken ZH 15 m² Gebäude Wohnen Nr. 02200179 (Teil); EGRID CH931277537246 |
2029 Benken (ZH) |
Sonstiges | 15 m² |
Amtlicher Publikationstext
In der Gemeinde Benken ZH
1. Grundbuch Blatt 374, EGRID CH715372127711
Kataster 2002, Plan 24, Underdorf
1388 m2 Gesamtfläche
113 m2 Gebäude Wohnen Nr. 02200170, Rheinauerstr. 9
Bodenbedeckung
113 m2 Gebäude
63 m2 befestigte Fläche
1212 m2 Gartenanlage
2. Grundbuch Blatt 50250, EGRID CH945312777250,Kataster 2030, Plan 24, Unterdorf
19 m2 Gesamtfläche
19 m2 Gebäude Wohnen, Nr. 02200179 (Teil)
3. Grundbuch Blatt 50249, EGRID CH931277537246,Kataster 2029, Plan 24, Unterdorf
15 m2 Gesamtfläche
15 m2 Gebäude Wohnen, Nr. 02200179 (Teil)
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten soweit vorhanden laut Grundregisterauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des zur Verwertung gelangenden Grundstücke: Fr. 1'300'000.00.
Besichtigungen finden statt am:
07.09.2026, 13.30 Uhr
04.11.2026, 13.30 Uhr
Es ist keine Voranmeldung nötig.
Auflage
Das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen liegen beim Betreibungsamt Andelfingen zur Einsicht auf und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen von Pfändungsgläubigern statt. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 50'000.00 wie folgt zu leisten: a) in bar anlässlich der Steigerung. b) durch vorgehende Überweisung auf das Konto des Betreibungsamtes Andelfingen (IBAN Nr. CH7109000000856854479) Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens einen Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Es ist Sache des Anzahlers, dem Betreibungsamt seine Bankverbindung für die Rückerstattung rechtzeitig bekannt zu geben. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 10.09.2026 beim Betreibungsamt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.