Bevorstehend OW – Obwalden Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Bürglen OW

Einfamilienhaus mit zweiter Küche, zwei angebauten Garagen und 820 m² Umschwung an der Ifanggasse 14 in 6078 Bürglen OW (GB Lungern); betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'070'000.

  • Besichtigung möglich
Versteigerung Freitag, 20. November 2026, 13:30 Uhr Kantonsschule Sarnen, Mehrzwecksaal A, Rütistrasse, 6060 SarnenIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 1'070'000
Lage Ifanggasse 14, 6078 Bürglen OW Gemeinde Lungern

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
820 m²
Grundstück-Nr.
785
Zuständiges Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Betreibung, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
Publiziert
28.08.2026 · SHAB SB01-0000004947
Anmeldefrist Ansprüche
30.09.2026 – Das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen liegen vom 30. September 2026 bis 12. Oktober 2026 während den Öffnungszeiten beim Betreibungsamt Obwalden, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen zur Einsicht auf (Öffnungszeiten siehe https://www.ow.ch/fachbereiche/1906). Die Steigerungsunterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf derselben Seite publiziert.
Auflage Steigerungsbedingungen
17.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück Nr. 785, GB Lungern
Alleineigentum, Flurname Ifang, Plan Nr. 16: Gebäude 191 m², Acker/Wiese/Weide 292 m², übrige befestigte Flächen 205 m², Gartenanlage 85 m², Strasse/Weg 47 m²
785
Lungern
Einfamilienhaus 820 m² CHF 1'070'000

Amtlicher Publikationstext

Alleineigentum, Grundbuch Lungern, Grundstück Nr. 785 (kantonal), Einfamilienhaus mit zweiter Küche sowie 2 angebauten Garagen und Umschwung auf Parzelle 785, Ifang, Ifanggasse 14, 6078 Bürglen OW, (Kant. GB-Nummer A.64/EDV), Plan Nr. 16, Gesamtfläche: 820 m², Acker/Wiese/Weide (292 m²), übrige befestigte Flächen (205 m²), Gebäude (191 m²), Gartenanlage (85 m²), Strasse/Weg (47 m²).

Betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'070'000.00


Bemerkungen

Besichtigung des Steigerungsobjektes: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 14.00-16.00 Uhr Schriftliche Voranmeldung ist zwingend (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Anzahl Personen) via betreibungkonkurs@ow.ch Um Menschenansammlungen zu vermeiden und aufgrund der Parkplatzsituation wird den angemeldeten Personen der genaue Besichtigungszeitpunkt vom Betreibungsamt kurz vorher bekanntgegeben.

Weitere Bedingungen

Die Verwertung erfolgt auf Begehren eines Pfändungsgläubigers. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 80'000.00 wie folgt zu leisten: - Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank mit Sitz in der Schweiz, zugunsten des Betreibungsamtes Obwalden, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder - Die Anzahlung kann auch mittels Überweisung beim Betreibungsamt Obwalden im Voraus (Postfinance CH03 0900 0000 3020 4422 1 / Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung 20233408) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens bis am 19.11.2026 zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie in den Steigerungsbedingungen beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert zwei Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, detailliert anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Pfandtitel sind innert der gleichen Frist ebenfalls einzureichen. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem. Die Zinsen sind auf den Steigerungstag 20.11.2026 aufzurechnen.